Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://erlaubnis.angeln-mv.de./. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, die Anwendung zur Erfassung und Ausstellung von Angelerlaubnissen im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.11.2020 erstellt.
Die Erklärung der Barrierefreiheit basiert auf den Ergebnissen einer toolbasierten automatisierten Prüfung vom 30.10.2020.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.05.2021 überprüft.
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Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Angaben zur Anwendung

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG, PNG, GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 2 MiB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

Mit der Verwendung des Formulars erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass neben den von Ihnen eingegebenen Daten das Datum und die Uhrzeit Ihrer Meldung für den Absendevorgang gepeichert werden. Nächeres ist der privacy policy zu entnehmen.

Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Link zum Beschwerdeverfahren

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle, für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.